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An die
Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen
Gemeinde Salching
-Kasse-
Straubinger Straße 4

94330 Aiterhofen




Anmeldung
der
Hundesteuer


Hinweise: Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Jahresaufwands- steuer (§ 1 der Hundesteuersatzung ). Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und in voller Höhe zu entrichten, wenn die Hundehaltung im Kalenderjahr länger als 3 Monate besteht.  
Angaben zum Hundehalter:
Familienname
Vorname
Straße / Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Angaben des Hundes:
Anzahl
Haltung seit
Wurfzeitpunkt (WZP) Monat Jahr
oder Alter Jahre
Hunderasse

 


 

Einzugsermächtigung:
Der Hundehalter ermächtigt widerruflich die Gemeinde Salching zur Abbuchung der Hundesteuer zum jeweiligen Fälligkeitstag.
Kontoinhaber
Kontonummer
Bankleitzahl
Geldinstitut

 

                                                  
Ort Datum Unterschrift