
Neue Spielplatzsatzung erlassen – Bushäuschen im Baugebiet „SalObp“ aufgestellt
In der letzten Gemeinderatssitzung am Montag (28.07.2025) waren u.a. der Neuerlass der Spielplatzsatzung sowie Spenden im Haushaltjahr 2024 Thema. Bürgermeister Alfons Neumeier informierte den Gemeinderat auch wieder umfangreich über verschiedene gemeindliche Belange, wie eine Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung des bayerischen Innenministeriums zur Kommunalwahl 2026 sowie die Aufstellung des Buswartehäuschens im Bereich „SalObp“.
Zu Beginn der Sitzung nahm der Gemeinderat Kenntnis von einem Bauvorhaben, das im Genehmigungsfreistellungsverfahren beim Landratsamt eingereicht wurde und einem Bauantrag der im Genehmigungsverfahren eingereicht wurde. Dies waren der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Einheiten und Garage sowie die Errichtung eines Lagerraumes für Geräte.
Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Auch entscheiden musste der Gemeinderat über zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Zum einen wurden den beantragten Befreiungen für ein Heizwerk im Baugebiet „SalObp“, zum anderen den beantragten Befreiungen für das Dach einer Garage im Baugebiet „Espetfeld“ stattgegeben.
Spenden im Haushaltsjahr 2024
Im Haushaltsjahr 2024 wurden laut Zuwendungsliste insgesamt 13.318,10 Euro für kommunale/gemeinnützige Zwecke angenommen. Darin enthalten sind Zuwendungen in Höhe von 7.100 Euro, die bereits im Dezember 2023 für das Haushaltsjahr 2024 angenommen wurden. Nach Kontrolle der Vorgänge durch den Gemeinderat, handelt es sich nach der allgemeinen Verkehrsanschauung um sozialadäquate (sozial übliche) Zuwendungen, für deren Entgegennahme keine Hinderungsgründe bestehen.
Neue Spielplatzsatzung
Durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erfuhr die Bayerische Bauordnung zum 01.01.2025 eine wichtige Änderung. Die relevanten Änderungen betreffen vor allem das gemeindliche Satzungsrecht, unter anderem auch die bestehende Kinderspielplatzsatzung. Die größten Änderungen hier sind, dass Spielplätze nur noch zu Errichten sind, wenn die Gemeinde diese Pflicht durch Satzung angeordnet hat, die Pflicht kann erst bei der Errichtung von mehr als fünf Wohneinheiten entstehen (vorher bei mehr als drei Wohneinheiten), Regelungen zur Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhalt dürfen nicht mehr getroffen werden, es kann nur noch ein Spielplatz mit angemessener Größe und Ausstattung gefordert werden (hierbei gibt die Mustersatzung eine angemessene Größe vor welche ähnlich der bisherigen Größe ist) und ein Ablösezwang für Gebäude, die in der Nähe eines öffentlichen Spielplatzes errichtet werden, kann nicht mehr festgelegt werden. Um auch in Zukunft eine Spielplatzpflicht für Bauvorhaben im Gemeindegebiet zu haben ist eine „neue“ Spielplatzsatzung ab dem 01.10.2025 nötig. Die Gemeinde beschließt den Erlass einer neuen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)“.
Schulbushaltestelle Kirchmatting
Mit einem Schreiben Ende Juli 2025 stellte eine Anwohnerfamilie einen Antrag, dass die Bushaltestelle 2 in Kirchmatting zurück gebaut werden solle. Dem Antrag wurde vom Gemeinderat entsprochen. Die Bushaltestelle 1 in Kirchmatting bleibt erhalten.
Kommunalwahl 2026
Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ informierte Bürgermeister Alfons Neumeier darüber, dass das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration mit einem Schreiben mitgeteilt hat, dass aufgrund der Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag) festgelegt wurde. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können somit frühestens drei Wochen vor dem Wahltag an den Wahlberechtigten herausgegeben werden.
Tonnenentleerung bei Baumaßnahmen
Auch berichtete Neumeier über ein Schreiben des ZAW Straubing, dass bei Baumaßnahmen die in die öffentliche Straße einwirken, die Zufahrt an den Abfuhrtagen ermöglicht bzw. Abstellflächen für Behälter zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen berücksichtigt dies schon lange bei Genehmigungen von verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Beschwerden über Knallgeräusche
In letzter Zeit gab es immer wieder Beschwerden wegen Knallgeräuschen die aus der westlichen Richtung von Salching stammen. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich hier um Gaskanonen zur Saatkrähenvergrämung handelt. Bei der Anlage handelte es sich um ein Pilotprojekt der Regierung von Niederbayern. Die Anlage wird zwischenzeitlich nicht mehr in Salching betrieben, sondern in Obersunzing. Ob hierfür eine Genehmigung vorliegt muss durch das Landratsamt erst bei der Regierung von Niederbayern ermittelt werden.
Buswartehäuschen wurde aufgestellt
In der vergangenen Woche wurde das Buswartehäuschen im Baugebiet „SalObp“ aufgestellt. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung entschied der Gemeinderat über die Auftragsvergabe für die Straßenbaumaßnahmen und den Gehweg in der Aiterhofener Straße.