Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Einrichtungen der Gemeinde

Gemeindearchiv

-> Gebührensatzung zur Satzung für die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs Salching

-> Satzung für die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs Salching

 

Kita->   St. Nikolaus

-> Gebührensatzung Kindergarten St. Nikolaus (gültig bis 31.08.2024)

-> 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung (gültig bis 31.08.2024)

-> Gebührensatzung Kindergarten St. Nikolaus (gültig ab 01.09.2024)

-> Benutzungssatzung Kindergarten St. Nikolaus (gültig bis 31.08.2024)

-> Benutzungssatzung Kindergarten St. Nikolaus (gültig ab 01.09.2024)

Kita->   Natur- und Waldkindergarten

-> Natur- und Waldkiga Gebührensatzung (gültig bis 31.08.2024)

-> Natur-und Waldkiga Gebührensatzung (gültig ab 01.09.2024)

-> Natur- und Waldkiga Satzung (gültig bis 31.08.2024)

-> Natur- und Waldkiga Satzung (gültig ab 01.09.2024)

 

 

 

Bürgersaal / Mehrzweckhalle

-> Antrag Nutzung Bürgersaal und Mehrzweckhalle

-> Nutzungsordnung Bürgersaal und Mehrzweckhalle

 

Friedhof

(ab 01.01.2020)

-> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Salching

-> Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Salching

 

Grundschule Salching

-> Benutzungssatzung Ferienbetreuung

-> Gebührensatzung Ferienbetreuung

 

Gemeindebücherei Salching

-> Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei

-> Satzung der Gemeinde Salching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei (gültig bis 01.06.2024)

-> Satzung der Gemeinde Salching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei (gültig ab 01.06.2024)

-> Anmeldeformular für einen Büchereiausweis

Vereine und Allgemeines

Vereine

-> Zuschussrichtlinien für Vereine

 

Jugend

-> Jugendrichtlinien der Gemeinde Salching

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17.07.2017 wurde auch den Zuschussrichtlinien des Kreisjugendringes Straubing-Bogen zugestimmt. Die Förderrichtlinien für die Jugendarbeit werden für den Bereich der Gemeinde Salching ab 01.01.2018 angewendet. Die Gemeinde Salching unterstützt damit die örtlichen Jugendgruppen in gleicher Höhe wie der Kreisjugendring. Sollte sich die Förderung nach den Förderrichtlinien des KJR mit den Richtlinien der gemeindlichen Jugendförderung überschneiden, wird nur die Förderung gewährt, nach der sich die höhere Fördersumme errechnet.

Mit folgendem Link können Sie die Webseite des Kreisjugendringes Straubing-Bogen öffnen: Kreisjugendgruppe Straubing-Bogen