Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

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Vereine

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-> Jugendrichtlinien der Gemeinde Salching

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17.07.2017 wurde auch den Zuschussrichtlinien des Kreisjugendringes Straubing-Bogen zugestimmt. Die Förderrichtlinien für die Jugendarbeit werden für den Bereich der Gemeinde Salching ab 01.01.2018 angewendet. Die Gemeinde Salching unterstützt damit die örtlichen Jugendgruppen in gleicher Höhe wie der Kreisjugendring. Sollte sich die Förderung nach den Förderrichtlinien des KJR mit den Richtlinien der gemeindlichen Jugendförderung überschneiden, wird nur die Förderung gewährt, nach der sich die höhere Fördersumme errechnet.

Mit folgendem Link können Sie die Webseite des Kreisjugendringes Straubing-Bogen öffnen: Kreisjugendgruppe Straubing-Bogen