Die Gemeinde Salching hat beschlossen, zum 01.01.2026 die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Hintergrund ist, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung die Geringfügigkeitsschwelle von 12 % leicht überschritten hat. Aufgrund der geltenden Rechtsprechung ist die Gemeinde in diesem Fall verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Ein Ermessen hinsichtlich der Einführung besteht nicht, sondern ist verbindlich umzusetzen!
Bislang wurde die Abwassergebühr grundsätzlich auf Grundlage der bezogenen Frischwassermenge berechnet (sogenannter „Frischwassermaßstab“). Die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers, beispielsweise von Dachflächen, blieb dabei gänzlich unberücksichtigt. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung, sowie der gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde Salching künftig verpflichtet, die Kosten der Abwasserentsorgung verursachungsgerecht zu verteilen. Daher werden ab dem 01.01.2026 zwei getrennte Gebühren erhoben: die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr. Die Berücksichtigung erfolgt somit erstmalig mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2026 zu Beginn des Jahres 2027.
Hinweise hierzu finden Sie in dem Merkblatt und Informationsblatt auf der Homepage der Gemeinde Salching unter:
Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie auch auf unserer
Informationsveranstaltung
am Mittwoch den 02.09.2026 ab 18:00 Uhr
im Bürger & Kulturtreffpunkt in der Dorfstraße 14 in Oberpiebing. Demnächst wird Ihnen als Bürger und Grundstückseigentümer für jedes Flurstück jeweils ein Informationsschreiben mit der Bewertung des Flurstückes zugestellt.