Benutzungsordnung für Bücherei
Zukunftsweisende Investition in Ganztagsschule
Umfangreiche Tagesordnungspunkte hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am letzten Montag abzuarbeiten. Bürgermeister Alfons Neumeier konnte hierzu auch wieder zahlreiche interessierte Bürger begrüßen. Zu entscheiden war u.a. über ein Bauvorhaben, Erlass einer Benutzungsordnung und einer Gebührensatzung für die Bücherei, Einzäunung eines Spielplatzes und verschiedene Vergaben. Der Gemeinderat beschäftigte sich aber auch mit dem Thema „finanzielle Beteiligung der Vereine am Dorfgemeinschaftshaus Oberpiebing“ und mit Datenschutzrechtlichen Fragen.
Für die Sanierung und Umbau eines bestehenden Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus an der Gottschalkenstraße war die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Kniestockhöhe erforderlich. Nach Kenntnisnahme der Planunterlagen und Abwägung der einzelnen Belange konnte dieser Befreiung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses an der Grundäckerstraße wurde auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Bücherei
Für den Betrieb der Bücherei wurden dem Gemeinderat die Entwürfe für eine Benutzungsordnung und eine Gebührensatzung vorgelegt. In der Benutzungsordnung werden die Themen Benutzerausweis, Ausleihe, Haftung, Hausordnung etc. geregelt. In der Gebührensatzung ist die Jahresgebühr festgesetzt, die mit 6 Euro beschlossen wurde. Ausdrücklich festgelegt wurde, dass im Eröffnungsjahr 2018 keine Gebühr fällig wird. Nach Kenntnisnahme der beiden Normentwürfe wurde diesen zugestimmt. Die Satzungen werden auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die Gemeindebücherei soll, vorbehaltlich des Bauablaufs im August eröffnet werden.
Spielplatz
Im Rahmen einer Eilentscheidung wurden die Auftragsvergaben für die Möblierung der Klassenzimmer in der neuen Ganztagsbetreuung der Grundschule mit einem Kostenaufwand von 38.000 Euro vergeben. Für den Bürger & Kultur Treffpunkt wurde der Kauf einer Bühne beauftragt. Diskussionsbedarf löste der Antrag auf Einfriedung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Pfingstberg II aus. Ein entsprechender Antrag wurde bereits 2016 behandelt und abgelehnt, da sich der Spielplatz an einer Anliegerstraße in einer 30 km/h-Zone befindet. Hierauf wurde erneut verwiesen. Eine Geschwindigkeitsmessung wird durchgeführt.
Bürger & Kultur Treffpunkt
Im Tagesordnungspunkt „Antrag auf finanzielle Beteiligung der Vereine an den Baukosten des Bürger & Kultur Treffpunktes Oberpiebing“ wurde vom Bürgermeister zunächst auf die Hausordnung hingewiesen, in der geregelt ist, dass aufgrund der Förderbestimmungen den Nutzern die Räume mietzinsfrei zur Verfügung stehen. Sehr wohl können jedoch Entgelte für den Unterhalt und Betrieb erhoben werden. Eine pauschale Beteiligung von Nutzern an den Baukosten würde die Förderung aus dem ELER-Programm mindern. Mit den Zuschüssen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der gemeindlichen Aufwendungen wird hier mit dem Dorfgemeinschaftshaus im Rahmen der Dorferneuerung der Standort Salching und die Lebensqualität seiner Einwohner gestärkt. Nach Kenntnisnahme der rechtlichen Voraussetzungen wurde einstimmig festgestellt, dass die Vereine nicht zu den Baukosten herangezogen werden.
Datenschutz
Thema war auch die Datenschutzgrundverordnung die mit einem externen Partner abgewickelt wird. Ausführlich wurde der Gemeinderat über die gesetzlichen Änderungen in der Gemeindeordnung in Bezug auf die persönliche Beteiligung informiert. Neben den vom Gemeinderatsmitglied kraft Gesetzes oder durch Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Personen wurden „sonstige Vereinigungen“ in Art. 49 der Gemeindeordnung aufgenommen. Somit sind nunmehr z. B. auch Geschäftsführer einer OKG oder GmbH sowie Vertreter von Bürgerbegehren wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung und ggf. Beratung auszuschließen. Ferner wurde der Angehörigenbegriff den Ausführungen in Art. 20 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz angeglichen.
Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ informierte Bürgermeister Alfons Neumeier den Gemeinderat über die laufenden Baumaßnahmen der Gemeinde. In Bezug auf die Baumaßnahme zur offenen Ganztagsschule wurde die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder zitiert, nach der ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umgesetzt wird. Damit wurde vom Gemeinderat mit der Entscheidung für diese Baumaßnahme eine vorausschauende Entscheidung getroffen, so der Bürgermeister. Hingewiesen wurde auch auf die beiden WLAN-Hotspots am Reichenederhof und am Ortsplatz Oberpiebing, für die von der Gemeinde derzeit monatliche Kosten in Höhe von 126 Euro aufzuwenden sind.
Ausschreibung aufgehoben
Für die Tiefbauarbeiten zur Neugestaltung des Innenhofes am Bürgerhaus Salching wurde die öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Da nur ein Angebot abgegeben wurde und dieses um 157 Prozent über der Kostenberechnung des Planungsbüros lag, wurde der Auftrag nicht vergeben. Aufgrund der konjunkturellen Lage wird eine erneute Ausschreibung durchgeführt. Damit kann jedoch eine Fertigstellung in diesem Jahr nicht mehr erreicht werden. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden für das Dorfgemeinschaftshaus Oberpiebing die Aufträge für Schreinerarbeiten und Photovoltaikanlage mit Kosten von insgesamt 114.000 Euro vergeben. Aufgrund von Preissteigerungen erhöhen sich ab September auch die Kosten für die Mittagsverpflegung an der Kindertagesstätte und der Grundschule. Einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Lieferanten wurde zugestimmt.