Gebühren für Kindertagesstätte werden angepasst
Beschwerden über Ruhestörung angesprochen – aus der Gemeinderatssitzung
Salching: (st) Bürgermeister Alfons Neumeier konnte zur Gemeinderatssitzung am letzten Montag wieder einige interessierte Zuhörer im Bürger&KulturTreffpunkt begrüßen. Zu entscheiden war gemäß der Tagesordnung unter anderem über Bauanträge, über einen Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Oberpiebing und die Vorgehensweise bei Ruhestörungen. Insbesondere beschäftigte den Gemeinderat jedoch die Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesstätte St. Nikolaus und die zukünftige Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren aus Schmutzwassereinleitungen von Eigenversorgungsanlagen und Schwimmbecken.
An der Kindertagesstätte ist aufgrund der aktuellen Kinderzahlen eine weitere Kindergartengruppe erforderlich. Diese soll vorübergehend in einem Wohnhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Kindertagesstätte untergebracht werden. Diese Nutzungsmöglichkeit wurde bereits vorab mit dem Landratsamt abgesprochen. Nachdem eine baurechtliche Nutzungsänderung für diese vorübergehende Nutzung erforderlich ist, wurde dem Gemeinderat der entsprechende Umnutzungsantrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Zustimmung und das gemeindliche Einvernehmen wurden erteilt. Weitere Bauanträge betrafen die Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Ortsstraße „Am Pfingstberg“. Hier wird die Grundflächenzahl geringfügig überschritten. Einer Befreiung von den Festsetzungen konnte in diesem Einzelfall zugestimmt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auch für den Tekturplan zum Neubau eines Kartoffelkühllagers in Aufham erteilt. Die Bauvorlagen für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern am Ulmenweg und den Neubau eines Einfamilienwohnhauses Am Pfingstberg wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Der Gemeinderat nahm hier Kenntnis von den Vorhaben.
Gebührensatzung Kita
Bürgermeister Alfons Neumeier erläuterte dem Gemeinderat eingehend die Notwendigkeit einer Erhöhung der Benutzungsgebühren an der Kindertagesstätte St. Nikolaus. Als Gründe wurden die laufend steigenden Kosten und das erheblich ansteigende Defizit genannt. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang weiterhin auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Haushalts 2020. Hier wurde eindringlich eine Erhöhung der Gebühren angemahnt. Die Gebühren betragen bisher im Kindergartenbereich bei einer Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden 65 Euro zuzüglich 20 Euro für Getränke und dem Projekt „gesunde Ernährung“. Die neuen Gebühren ab September betragen für diese Buchungszeit 125 Euro. In diesem Betrag sind Kosten für Getränke und gesunde Ernährung bereits enthalten. Der Kindergartenzuschuss des Freistaates Bayern wird auf diese Gebühr angerechnet, so dass Eltern nur den Differenzbetrag zu zahlen haben. Für den Krippenbereich wurden die Gebühren ebenfalls angepasst. Bei einer Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden betragen die mtl. Gebühren 175 Euro. Für Krippenkinder haben die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Krippengeld zu beantragen. Zuständig ist hier das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die entsprechende Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung, die ab 1. September in Kraft tritt, wurde einstimmig beschlossen, die Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht .
Der Jagdgenossenschaft Oberpiebing wurde auf Antrag ein Zuschuss für die Herstellung eines Feldweges mit entsprechendem Unterbau gewährt. Dieser Weg war bisher nur als „Wiesenweg“ ohne jeglichen Ausbau vorhanden.
Schmutzwasser
Von Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist das gesamte Abwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten. Immer mehr Grundstücke haben mittlerweile Eigenversorgungsanlagen, mit denen Toiletten, Waschmaschinen etc. gespeist und deren Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Weiterhin werden vermehrt Pools und Schwimmbecken in den Gärten aufgestellt. Da in diesen Becken das Wasser verändert wird (Chemikalien), ist die Entsorgung ebenfalls abwasser- und gebührenrechtlich zu behandeln. Diese genannten Abwassermengen wurden bisher nicht erfasst und damit auch keine Kanalbenutzungsgebühren berechnet. Die für diese zusätzlichen Abwassermengen entstehenden Kosten wurden damit in der Vergangenheit auf alle Anschlussnehmer umgelegt, dies führt insofern zu einer Ungleichbehandlung der Beitragsschuldner. Die durch die beiden genannten Anlagen eingeleiteten Schmutzwassermengen sollen ab 2021 konkret abgerechnet werden. Von der Verwaltung ist zunächst das weitere Vorgehen abzuklären.
Bei der Gemeinde gehen immer wieder Meldungen ein, die eine Ruhestörung zum Thema haben. Hier ist ausdrücklich festzustellen, dass bei einer Ruhestörung vom Betroffenen generell die Polizei zu informieren ist. Diese geht dem Sachverhalt in jedem Fall nach. Bei mehrmaligen Verstößen werden von Seiten der Polizei auch weitergehende Schritte eingeleitet, gegebenenfalls wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Beschwerden erreichen die Gemeinde auch wegen freilaufender Hunde. Zuwiderhandlungen sind der Gemeinde Salching mitzuteilen. Zeugen sind am Verfahren zu beteiligen.
Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier das Gremium über eine Besprechung mit dem Jugendamt des Landratsamtes in Bezug auf die Kindertagesstätte St. Nikolaus. Deutlich herausgestellt wurde, dass ab September zwar ein Regelbetrieb ermöglicht, dieser Regelbetrieb jedoch mit dem ausdrücklichen Zusatz „unter dem Dach des Infektionsschutzgesetzes“ durchzuführen ist. Von der vhs Straubing-Bogen wird demnächst ein Seminar „Digitalisierung für Senioren“ angeboten. Hierüber wird der angesprochene Personenkreis noch frühzeitig informiert.