Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020

Sitzungssaal

Bauleitplanungen für Erweiterung des Industriegebietes

Antrag auf höheren Zaun abgelehnt – aus der Gemeinderatssitzung

Eine überschaubare Tagesordnung, insbesondere mit Bauleitplanverfahren hatte der Gemeinderat vor kurzem in seiner Sitzung abzuarbeiten. Bürgermeister Alfons Neumeier konnte hierzu auch wieder einige interessierte Bürger begrüßen. Zu entscheiden war neben den Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Industriegebietes Strassäcker u.a. über die Errichtung einer 30 km/h-Zone und Bauanträge. Der Bürgermeister informierte das Gremium im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges wieder ausführlich über verschiedene Angelegenheiten in der Gemeinde.

Zunächst wurde dem Gemeinderat der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kindergarten“ in Bezug auf die Zaunhöhe vorgelegt. Der Bauherr plant hier einen Betonplattenzaun mit einer Höhe von 1,90 m zum Nachbargrundstück. Im Bebauungsplan sind jedoch nur Zäune mit einer maximalen Höhe von 1,20 m festgesetzt. Zusätzlich zur Zaunhöhe sind auch durchlaufende Zaunsockel aus naturschutzfachlichen Gründen unzulässig. Nach Abwägung der städtebaulichen naturschutzfachlichen und ortsspezifischen Kriterien wurde dem Antrag nicht zugestimmt.

Bauleitplanverfahren „GI Strassäcker II“

Für die Ausweisung von Industrieflächen nördlich des bestehenden Industriegebietes Strassäcker wurde für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes der Verfahrensschritt öffentliche Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Für die Flächennutzungsplanänderung waren keine Änderungen erforderlich, so dass hier der Feststellungsbeschluss gefasst werden konnte. Diese Flächennutzungsplanänderung kann damit dem Landratsamt Straubing-Bogen zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Verfahren „Bebauungs- und Grünordnungsplan GI Strassäcker II“ waren noch redaktionelle Änderungen einzuarbeiten. Da keine grundlegenden Änderungen zu veranlassen waren, konnte der erforderliche Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Bekanntmachung und damit das Inkrafttreten wird jedoch erst nach Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplandeckblattes veranlasst.

30 km/h-Zone

In den zusammenhängenden Baugebieten Pfingstberg, Anzenthal und Am Sportplatz wurden in der Vergangenheit jeweils 30 km/h-Zonen eingerichtet. Dem Gemeinderat wurde aufgrund von Anfragen vorgeschlagen, auch im anliegenden Baugebiet Bergschneider eine entsprechende Zone festzulegen. Die 30 km/h Zone wurde nach Kenntnisnahme des Sachvortrages für die Bergschneider Straße und den Bergsteiger Ring mit dem Zusatzschild „Hier gilt rechts vor links“ einstimmig angeordnet.

Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier den Gemeinderat darüber, dass Hecken an der Grundstücksgrenze baurechtlich wie Zäune beurteilt werden. In den Festsetzungen der Bebauungspläne sind jedoch Zäune in der Regel nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Um mit Heckenpflanzungen abweichende Regelungen entsprechend dem Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) zu ermöglichen, werden derzeit von der Verwaltung mögliche Vorgehensweisen abgeklärt. Von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Straubing-Bogen wurde die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013 bis 2019 in den nächsten Monaten angekündigt. Erster Bürgermeister Alfons Neumeier und Zweite Bürgermeisterin Petra Grießbaum wurden in der kürzlich stattfindenden Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen zu sogenannten Eheschließungsbeamten für den Zeitraum bis 2026 bestellt. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 8. Juni als sog. Haushaltssitzung geplant.