
Anzeige gegen Unbekannt erstattet – Neue Stellplatzsatzung erlassen
In der letzten Gemeinderatssitzung am Montag (30.06.2025) waren u.a. der Erlass einer neuen Stellplatzsatzung sowie die Bestellung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026 Thema. Ausführlich informierte Bürgermeister Alfons Neumeier den Gemeinderat über verschiedene gemeindliche Belange und Ereignisse. Unter anderem berichtete er über die erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen der aufgebrochenen Tür an der Pumpstation im Industriegebiet Straßäcker.
Zunächst wurden dem Gemeinderat ein Bauantrag, der im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurde, vorgelegt. Dies war der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Davon wurde Kenntnis genommen.
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Anschließend wurden zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, einmal „Espetfeld I“ und einmal „Opperkofener Weg“ behandelt. In beiden Fällen konnte der Gemeinderat den Anträgen zustimmen.
Kein neuer Verkehrsspiegel
Bereits im Mai fand, auf Antrag eines Bürgers, eine Verkehrsschau im Ortsteil Oberpiebing statt. Daran haben neben der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt auch die Polizeiinspektion Straubing sowie die Tiefbauverwaltung des Landkreises als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen, das Ordnungsamt der VG Aiterhofen teilgenommen. Grund der Verkehrsschau war, die mögliche Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich der Max-Peinkofer-Straße in die Kreisstraße SR 9 (Dorfstraße). Es wurde festgestellt, dass an gegebener Stelle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und die Sicht nach links und nach rechts gegeben ist. Aus Sicht der Behörden bietet ein Verkehrsspiegel nur bedingte Sicherheit. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsschau stimmte der Gemeinderat gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels.
Stellplatzsatzung neu erlassen
Durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erfuhr die Bayerische Bauordnung zum 01.01.2025 eine wichtige Änderung. Aus der Sicht des Gesetzgebers stehen Deregulierung und Entbürokratisierung dabei im Fokus. Die relevanten Änderungen betreffen vor allem das gemeindliche Satzungsrecht, unter anderem auch die Stellplatzsatzung (StS). Der Art. 47 BayBO (Stellplätze, Verordnungsermächtigung) wurde in zwei grundlegenden Punkten geändert. Zum einen sind Stellplätze nur noch zu errichten, wenn die Gemeinde diese Pflicht durch Satzung angeordnet hat. Zum anderen darf die Anzahl von Stellplätzen nur noch kleiner gleich der festgelegten Anzahl in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sein. Mit Ablauf der Übergangsregelung zum 30.09.2025 tritt auch eine neue Ausführung der GaStellV ab dem 01.10.2025 in Kraft. Hierbei erhöht sich unter anderem die Anzahl der Stellplätze für Gebäude mit Wohnungen von bisher 1 Stellplatz je Wohneinheit auf 2 Stellplätze je Wohneinheit. Es werden keine Besucherparkplätze gefordert.
Regelungen zur Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Zuwegung können ab dem 01.10.2025 nicht mehr getroffen werden. Auch dann nicht, wenn der sogenannte Bestandsschutz für vorhandene Stellplatzsatzungen, welche vor dem Systemwechsel schon den vorgegebenen Höchstgrenzen der GaStellV entsprechen, greift. Um auch in Zukunft eine Stellplatzpflicht für Bauvorhaben im Gemeindegebiet zu haben ist eine „neue“ Stellplatzsatzung ab dem 01.10.2025 nötig. Ein entsprechender Satzungsentwurf auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wurde dem Gemeinderat vorgelegt und erläutert und anschließend vom Gremium erlassen.
Bestellung eines Wahlleiters
Für die Kommunalwahl 2026 sind der Gemeindewahlleiter und sein Stellvertreter zu bestellen. Die Gemeinde Salching bestellt Sophia Forster zur Wahlleiterin und Thomas Rott zum stellvertretenden Wahlleiter.
Rechenschaftsbericht und Rechnungsprüfung
Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich vorgetragen und eingehend zur Kenntnis genommen. Über die vor Kurzem stattgefundene örtliche Rechnungsprüfung berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Martin Meilinger. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 konnte nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung einstimmig festgestellt und damit auch die Entlastung erteilt werden.
Ergebnis der Elternbefragung an den Kitas
Für das Kitajahr 2024/2025 wurde eine Elternbefragung für den Kindergarten und die Kinderkrippe der Kindertagesstätte St. Nikolaus durchgeführt. Im Bereich Kindergarten wurden insgesamt 108 Fragebögen ausgegeben, davon wurden 41 ausgefüllte Fragebögen zurückgegeben, dies entspricht 38%. In der Kinderkrippe wurden von 27 Fragebögen 15 zurückgegeben, was einer Rückgabequote von 56% entspricht. Auch für den Natur- und Waldkindergarten wurde eine Befragung durchgeführt. Von den 10 ausgegebenen Fragebögen wurden 8 Fragebögen zurückgegeben. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 80%. Das Ergebnis war überwiegend sehr positiv mit viel dankbarer Resonanz gegenüber dem Personal der Einrichtungen und dem Träger.
Parksituation an der Kita St. Nikolaus
Zu den Bring- und Holzeiten ist die Parksituation an der Kita St. Nikolaus oft sehr schwierig. Aus diesem Grund wurde am 04. Juni 2025 in der Mittagszeit durch die gemeindlichen Feuerwehren, unterstützt durch die Polizeiinspektion Straubing, eine Anfahrtsübung zur Kinder-tagesstätte durchgeführt. Sinn und Zweck war es, den Eltern aufzuzeigen, wie die Situation wäre, wenn es in der Einrichtung zu einem Brandfall kommen würde. Das Wetter war an diesem Tag recht gut, so dass ein Großteil der Eltern die Kinder mit dem Fahrrad in die Kindertagesstätte gebracht haben. So dass der Eindruck entstehen konnte, dass die Aktion kein Erfolg gewesen wäre. Im Nachgang konnte jedoch die Leiterin der Kindertagesstätte, Fr. Ertl mitteilen, dass sich die Parkdisziplin verbessert hat und es auch nur positive Rückmeldungen gegeben hat. Gleichwohl gilt der Appell an die Eltern sich das Parkverhalten und dessen Folgen stets vor Augen zu halten sowie ein Verweis auf die Straßenverkehrsordnung mit Feuerwehranfahrtszone, Rettungsgasse und Beschilderung.
Anträge auf Zusatzförderung zur Jugendarbeit
Der Obst- und Gartenbauverein Salching e.V. und der Sportverein 1946 Salching e.V. beantragten jeweils im Juni 2025 eine zusätzliche Förderung für die Jugendarbeit. Da beide Vereine in diesem Bereich für sehr viele Kinder und Jugendliche, aber auch für Familien hervorragende Arbeiten leisten, gewährte der Gemeinderat jeweils eine Zusatzförderung in Höhe von 2.000 Euro für das Jahr 2025.
Übungen der Bundeswehr
Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ berichtete Bürgermeister Alfons Neumeier über eine von 21.07. bis 25.07.2025 stattfindende Übung der Bundeswehr am Bolzplatz in Oberpiebing. In diesem Zusammenhang findet am 23.07. ein Kameradschaftsabend statt. Eine weitere Übung hält die Bundeswehr zwischen 23.07. und 29.07.2025 wieder im ehemaligen Getränkemarkt in der Brückenstraße 41a ab.
Anzeige gegen Unbekannt
Im Industriegebiet Straßäcker wurde am 11. Juni 2025 vom Bauhof festgestellt, dass die Tür der Pumpstation aufgebrochen wurde. Der Schaden liegt bei etwa 400 Euro. Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet.
Buswartehäuschen am Ulmenweg
Bereits im Oktober 2024 beantragte die Gemeinde beim Landkreis Straubing-Bogen die Errichtung eines Buswartehäuschens am Ulmenweg. Dieser Antrag wurde im April 2025 genehmigt und eine Firma mit dem Bau beauftragt.
Weiter informierte der Bürgermeister über eine am 09.07.2025 stattfindende Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wärmeplanung im Büger&Kulturtreffpunkt in Oberpiebing. Neumeier bedankte sich auch bei einem Gemeindebürger der der Gemeinde einen großen, stabilen Bollerwagen geschenkt hat. Dieser kann, wie der Kühlschrank, die Vitrine und das Zelt, von Vereinen ausgeliehen werden.
Weiter berichtete der erste Bürgermeister das nach Rücksprache mit dem Investor und der SalObp GmbH derzeit die Planungen für das Seniorenheim planmäßig verlaufen.
Bürgerhaus dienstagnachmittags geschlossen
Wegen einer langfristigen Erkrankung ist das Bürgerhaus bis zu den Sommerferien dienstagnachmittags geschlossen. Ab 04.08.2025 ist das Bürgerhaus aufgrund der Urlaubszeit komplett geschlossen. Am 01.09.2025 soll der Betrieb im Bürgerhaus wieder regulär laufen.
Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung musste der Gemeinderat über die Anschaffung einer Tragkraftspritze für die FF Oberpiebing entscheiden.