Gemeinderatssitzung vom 30.11.2020

Sitzungssaal

Thema Baumfällungen und Ersatzpflanzungen

Keine Geschwindigkeitsbeschränkungen – aus der Gemeinderatssitzung

Salching: (st) Neben Beschlüssen für eine Bauleitplanung und Geschwindigkeitsbeschränkungen befasste sich der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alfons Neumeier in der Sitzung am letzten Montag auch mit dem Thema Schülerbeförderung. Zu beschließen war weiterhin über die Bewirtschaftung von ökologischen Ausgleichsflächen.

Eine Buchvorstellung war das Thema zu Beginn der Sitzung. Im Rahmen der Buchreihe „Salchinger Hefte“ wurde das Heft 4 zum Thema „Salching in vor- und frühgeschichtlicher Zeit“ bekannt gemacht. Bürgermeister Alfons Neumeier begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Kreisarchäologe Dr. Ludwig Husty. der das Manuskript zu diesem Heft mit seinem außergewöhnlichem Engagement erstellt hat. Mit diesem Heft wird die „ergrabene“ Geschichte Salchings schriftlich dargestellt. Zu erwerben ist dieses Heft im Bürgerhaus Salching und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Aiterhofen. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde dem Gemeinderat ein Bauvorhaben zur Kenntnis gegeben, das auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet wurde. Dies war der Neubau einer Lagerhalle mit Bürotrakt an der Bergstraße.

Bauleitplanung

Im Baugebiet Mattinger Weg wurde die öffentliche Auslegung für ein Deckblatt durchgeführt. Hier sollen entlang der Kirchmattinger Straße zwei Parzellen für einen Geschosswohnungsbau ausgewiesen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden jeweils zur Kenntnis genommen und entsprechend abgewogen. Eine grundsätzliche Änderung des Deckblattes war nicht zu veranlassen. Da noch ein städtebaulicher Vertrag mit dem Grundstückseigentümer zu vereinbaren ist, erfolgt der Satzungsbeschluss für dieses Bauleitplanverfahren nach Unterzeichnung und Zustimmung des Gemeinderates in einer der nächsten Sitzungen. Mit Satzungsbeschluss tritt dann die Bestandskraft des Deckblattes ein.

Thema Bäume

In der Gemeinde gehen immer wieder Beschwerden ein, die Straßenbäume betreffen. Diese verursachen Schäden durch ihr Wurzelwachstum, werfen Samen und Laub ab und verursachen damit Gefahrensituationen. Weitere Meldungen betreffen Laub auf Dächern und in Dachrinnen der anliegenden Anwesen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Gemeinde Bäume auf ihre Verkehrssicherungspflicht prüft und bei Bedarf auch entsprechende Maßnahmen einleitet. Festgestellt wurde weiterhin, dass in Bebauungsplangebieten in der Satzung, die Ortsrecht darstellt, die Grünordnung geregelt ist. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die einen Beitrag für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung leistet, zwingend anzuwenden. In Bebauungsplänen, die vor 1998 (Änderung des Baugesetzbuchs zu diesem Zeitpunkt) als Satzung beschlossen wurden, ist der ökologische Ausgleich im Baugebiet selbst ausgeglichen und festgesetzt. In Bebauungsplänen ab 1998 wird der ökologische Ausgleich anhand eines Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung – Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen angewendet. Hier wird der Ausgleichsbedarf anhand einer Checkliste festgestellt. Der Ausgleich wird teilweise im Baugebiet selbst (Straßenbegleitgrün, Randeingrünung), aber auch auf ökologischen Ausgleichsflächen festgesetzt.

In einer Anfrage eines Bürgers an die Untere Naturschutzbehörde sollten Bäume im Baugebiet „Am Kindergarten ersetzt werden. Die UNB stellte hier deutlich fest, dass die Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen den ökologischen Ausgleich in diesem Gebiet darstellen. Die betroffenen Bäume sind nun etwa 25 Jahre alt und entfalten mittlerweile die erwünschte ausgleichende Wirkung hinsichtlich ökologische Wertigkeit und optischer Wirkung. Würden nun Ersatzpflanzungen vorgenommen, würden wieder die gleiche Zeitspanne vergehen bis diese Wertigkeit erreicht wird. Einem Austausch wurde deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt. Vom Gemeinderat wird künftig unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts grundsätzlich einem Austausch, Ersatzpflanzung oder Fällung von Bäumen nicht zugestimmt. Festgestellt wurde auch, dass aus städtebaulicher Sicht in Bezug auf den Klimawandel der Erhalt von Bäumen in allen bebauten Bereichen sicherzustellen ist.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

In den Wohnbaugebieten der Gemeinde Salching sind. 30 km/h-Zonen eingerichtet. Einer Ausweitung auf Ortsstraßen, die in Gemeindeverbindungsstraßen münden, wie z.B. Kirchmattinger oder Außerhienthaler Straße wurde nicht zugestimmt. Abgelehnt wurde auch ein Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gemeindeverbindungsstraße Oberpiebing-Kirchmatting im Bereich der Kirche Maria Birnbaum.

Schülerbeförderung

Auch im Bereich Schülerbeförderung erhält die Gemeinde vermehrt Beschwerden über zu lange Fahrtzeiten, und Forderungen auf Einsatz eines zweiten Schulbusses sowie Einstellung von zusätzlichem Fahrpersonal für Notfälle. Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts wurde eine grundsätzliche Änderung der bestehenden Schülerbeförderung abgelehnt. Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier den Gemeinderat über den Glasfaseranschluss der Grundschule, der noch in diesem Jahr durchgeführt wird. Für die Entwässerungseinrichtung werden derzeit die Herstellungsbeiträge kalkuliert. Nachdem 2021 auch die Gebühren neu zu kalkulieren sind, erfolgt der Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zum Jahresbeginn 2022. Darin werden auch Eigenversorgungsanlagen und Schwimmbecken berücksichtigt. Mitgeteilt wurde der Termin für eine Aufführung des KULTURmobil des Bezirks Niederbayern in Salching am Freitag 18. Juni 2021. Im weiteren Verlauf der Sitzung erfolgte noch eine Auftragsvergabe für die Pflege und Bewirtschaftung von ökologischen Ausgleichsflächen an den Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen.