Gemeinderatssitzung vom 05.08.2019

Sitzungssaal

Tempo 30 für neues Baugebiet

Änderung der Geschäftsordnung beschlossen

Salching: (st) Bürgermeister Alfons Neumeier konnte zur Gemeinderatssitzung am letzten Montag wieder einige interessierte Bürger begrüßen. Zu entscheiden war gemäß der Tagesordnung unter anderem über die Änderung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der Geschäftsordnung des Gemeinderates sowie über die Abwicklung der Ferienbetreuung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere beschäftigte den Gemeinderat jedoch der Rückkauf von Baugrundstücken, für die eine vertraglich vereinbarte Bauverpflichtung demnächst abläuft.

Zunächst wurde der Gemeinderat über die Bauvorhaben informiert, die auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet oder die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden. Dies waren der Neubau eines Doppelhauses an der Dorfstraße in Oberpiebing, der Neubau eines Einfamilienhauses am Schlehenweg und die Neubauten von vier Doppelwohnhäusern am Eichenweg. Für die Genehmigung einer bereits bestehenden Zaunanlage im Baugebiet „Alte Mühle“ wurde dem Gemeinderat der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgetragen. Im Bebauungsplan ist die Zaunhöhe mit 1,20 m festgesetzt. Der Antragsteller hat eine Zaunhöhe von ca. 1,80 m erstellt. Von Seiten der Verwaltung wurde auf die möglichen Folgefälle hingewiesen, wenn hier einer Befreiung zugestimmt wird. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde dem Antrag mehrheitlich nicht zugestimmt.

Tempo-30-Zone

Für eine ökologische Ausgleichsfläche für das “Sondergebiet Nahversorgung“ im Baugebiet „Stadtfeld I“, die sich im Gemeindegebiet Leiblfing befindet, war ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem mit dem Grundstückseigentümer die Anlage und dauerhafte Pflege dieser Fläche zu regeln war. Zur Beruhigung des Straßenverkehrs wurden bereits in mehreren Straßenzügen der Gemeinde 30 km/h Zonen eingerichtet. Da im Baugebiet „Pfingstberg III / Niederpiebinger Graben“ demnächst die ersten Gebäude fertiggestellt werden, wurde auch hier eine Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.

Bauausschuss

Vor kurzem wurde vom Gemeinderat die Bildung eines Bauausschusses als beratender Ausschuss beschlossen. Hierzu war nun die Änderung der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ und der „Geschäftsordnung für den Gemeinderat Salching“ erforderlich. Diesen wurde jeweils zugestimmt. Die Aufgaben des Bauausschusses wurden für Vorberatungen von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde, Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Bayerischen Bauordnung sowie von Mobilfunk- und Breitbandangelegenheiten festgelegt. Als Ausschussmitglieder wurden die Gemeinderäte Meilinger Martin, Schütz Christian, Achatz Georg und Volkert Stefan benannt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.

Kindergartengebühren

Seit 01.04.2019 bezuschusst der Freistaat Bayern alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr mit einem Elternbeitragszuschuss. Mit der neuen Satzung wurden die Getränkekosten und der Beitrag zum Projekt „Gesunde Ernährung“ mit aufgenommen. Diese beiden Kostengruppen sind damit auf den Elternbeitragszuschuss des Staates anzurechnen, die Eltern werden insoweit entlastet. Mit Beginn des nächsten Schuljahres soll in Bezug auf die Ferienbetreuung in der Kindertagesstätte und der offenen Ganztagsschule eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aiterhofen angestrebt werden. Damit können für die Eltern entsprechende Betreuungszeiten angeboten werden.

Überflutung Bachstraße

Bei einem Starkregenereignis im Juli wurde die Bachstraße in Salching teilweise überflutet. Hier wurde nach einer gemeinsamen Vor-Ort-Besprechung mit dem Planungsbüro und dem Wasserwirtschaftsamt der Planungsauftrag für mögliche Lösungsansätze an diesem Kanal- bzw. Straßenabschnitt erteilt. Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier das Gremium über den Einbau einer Technikanlage in einem Kellerraum der Grundschule für die weitere Breitbandversorgung in Salching. Die Maßnahme wird vom Breitbandanbieter R-KOM durchgeführt. Auf den ILE-Gäubodenlauf am 3. Oktober in Salching wurde hingewiesen. Die Anmeldung ist auf der Webseite www.ile-gäuboden.de bereits möglich.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die mögliche Rückkaufoption der Gemeinde von Baugrundstücken beraten. Mit dem Verkauf der Bauparzellen in den Baugebieten „Am Pfingstberg“ und „Am Pfingstberg II“ wurde jeweils eine Bauverpflichtung (Baubeginn innerhalb von fünf Jahren und Fertigstellung innerhalb weiterer drei Jahre) sowie bei Nichterfüllung ein Rückkaufsrecht der Gemeinde beurkundet. Da diese Bauverpflichtung bei einigen Grundstücken demnächst abläuft, wurden die Grundstückseigentümer über ihre weiteren Planungen für ihr Grundstück befragt. Mit Beschluss wurde festgelegt, dass eine Fristverlängerung dieser Bauverpflichtung für drei Jahre möglich ist, wenn diese notariell beurkundet wird. Sollte diese Verlängerung nicht beurkundet werden, wird das Wiederkaufsrecht der Gemeinde umgehend ausgeübt. Als Begründung für diese Vorgehensweise wurde u.a. angeführt, dass im Innenbereich Grundstücke für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Diese sind vor einer Ausweisung neuer Baugebiete mit entsprechendem Flächenverbrauch vorrangig zu nutzen.