Gemeinderatssitzung vom 08.04.2019

Sitzungssaal

Zur Sitzung am letzten Montag konnte Bürgermeister Alfons Neumeier wieder einige interessierte Bürger begrüßen. Vom Gemeinderat war über ergänzende Abwägungsvorschläge zu den Bauleitplanverfahren „Stadtfeld I“, die Festlegung eines Straßennamens und die Bestätigung der Kommandantenwahl der FF Oberpiebing abzustimmen. Ausführlich informierte der Bürgermeister das Gremium im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges über die verschiedensten Ereignisse.

Dem Gemeinderat wurden vier Bauanträge für die Errichtung von Einfamilienhäusern im neuen Baugebiet Pfingstberg III / Niederpiebinger Graben vorgelegt, die alle im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden.

Bereits im Februar wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu den Bauleitplanverfahren für das Baugebiet „Stadtfeld I“ abgewogen. Dabei sollten verschiedene Bereiche, die ursprünglich als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen waren, aufgrund von Lärmschutzberechnungen als Mischgebiet ausgewiesen werden. Diese Abwägung war jedoch nochmals zu überdenken, da in einem Mischgebiet Wohnbebauung zulässig und daher zu genehmigen ist. Sollten tatsächlich keine gewerblichen Bereiche in diesen Mischgebieten entstehen, „kippt“ das MI zu einem WA. Um Konflikte mit angrenzenden gewerblichen Flächen in Zukunft zu vermeiden wurden nun eingeschränkte Gewerbegebiete statt Mischgebiete beschlossen. Hierzu wurden auch die erforderlichen Billigungsbeschlüsse gefasst. Für das Baugebiet war auch ein Straßenname für die Haupterschließungsstraße festzulegen. Als Name für die neue Ortsstraße wurde „Stadtfeldstraße“ beschlossen.

Da sich die Ortsdurchfahrtsgrenzen (gekennzeichnet mit OD-Beschilderung) an den Kreisstraßen durch die Baugebietsausweisungen der Gemeinde geändert haben, sind hier von Seiten des Landratsamtes Straubing-Bogen entsprechende Anpassungen erforderlich. Der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Bereich des Baugebietes Pfingstberg III / Niederpiebinger Graben in Salching und im Bereich des Baugebietes Am Pieringer Weg in Oberpiebing konnte nach Kenntnisnahme der Planunterlagen zugestimmt werden. Nach dem Ausscheiden von Thomas Rott als Dritter Bürgermeister war für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe ein Stellvertreter für Ersten Bürgermeister Alfons Neumeier zu benennen. Dazu wurde Gemeinderat Manfred Pöschl bestimmt.

Feuerwehrkommandanten

Am 30. März fanden die Neuwahlen der Kommandanten der FF Oberpiebing statt. Zum Kommandanten wurde Thomas Hollermeier und zu seinem Stellvertreter Florian Stadler gewählt. Der Gemeinderat bestätigte nun mit Beschluss die beiden in ihrem Amt in dieser gemeindlichen Einrichtung

Straßenbäume

Von einer Anliegerin wurde der Austausch von Straßenbäumen im Baugebiet Bergschneider gefordert. Nach Klärung des Sachverhalts mit der Unteren Naturschutzbehörde war festzustellen, dass mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan als gemeindliche Norm mit den festgesetzten Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen war. Die Bäume sind nun rund 30 Jahre alt und besitzen inzwischen eine entsprechende optische und ökologische Wirkung. Eine Neupflanzung kann diese Wirkung nicht ersetzen und ist nicht zielführend. Einem Austausch der Bäume konnte unter Berücksichtigung aller Vorgaben nicht zugestimmt werden. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde für den Betrieb des Jugendheims an der Niederpiebinger Straße eine Hausordnung beschlossen, die von den Jugendlichen einzuhalten ist.

Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier das Gremium über den Stand der Bauarbeiten am Bürgerhaushof. Hier werden auch Speed-Pipe-Rohre für eine zukünftige Glasfaserversorgung der Gebäude am Reichenederhof und in Richtung Blumenstraße verlegt. Über die derzeit stattfindende Feuerbeschau an öffentlichen Gebäuden und verschiedenen Betrieben wurde der Gemeinderat informiert.

Kindergartengebühren

Die Bayerische Staatsregierung plant einen Beitragszuschuss in Höhe von mtl. 100 Euro für den Besuch des Kindergartens mit Wirkung ab 01.April. Die gesetzlichen Voraussetzungen sollen mit dem Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2019/2020 geschaffen werden (Beschlussfassung Mitte Mai 2019). Die Regelungen sollen dann rückwirkend in Kraft treten. Die Eltern der Kindergartenkinder wurden von der Gemeinde mit einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Elternbeiträge aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage weiterhin zu entrichten sind und zu gegebener Zeit von der Gemeinde zurückerstattet werden. Derzeit wird die Beschilderung für die Parkzone im Bereich der Ortsmitte Salching aufgestellt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt damit in Kürze.

Für die Verwaltungsgerichte sind für die Amtsperiode 2020 bis 2025 wieder ehrenamtliche Richter vorzuschlagen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bei der Gemeinde Salching bzw. der VGem Aiterhofen melden. In der letzten Beteiligtenversammlung der ILE-Gäuboden wurde die Entwicklung von Gemeinde-Apps beschlossen. Diese Entwicklung wird über das Amt für Ländliche Entwicklung gefördert. Die App steht den Gemeinden dann voraussichtlich ab Oktober dieses Jahres zur Verfügung. Vom Landesbund für Vogelschutz werden für das Artenhilfsprogramm Wiesenweihe Interessenten gesucht. Anfragen können an die VGem Aiterhofen gestellt werden.