Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020

Sitzungssaal

Innenentwicklung war Thema im Gemeinderat

Neue Stellplatzsatzung erlassen

Salching: (st) Bürgermeister Alfons Neumeier konnte zur Gemeinderatssitzung am letzten Donnerstag wieder interessierte Bürger begrüßen. Zu beschließen war unter anderem über Bauanträge, die Änderung des Bebauungsplanes Mattinger Weg und Auftragsvergaben. Da vor kurzem die Rechnungsprüfung durchgeführt wurde, stand auch dieses Thema auf der Tagesordnung.

Zunächst wurde der Gemeinderat über die Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht oder auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet wurden. Dies waren die Errichtung eines Geräteschuppens am Ulmenweg, die Errichtung eines Holzhauses am Pfingstberg, die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus an der Schulstraße, die Nutzungsänderung einer Garage an der Grundäckerstraße, der Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle östlich der Kläranlage und der Neubau eines Doppelhauses an der Ringstraße. Weiterhin war über den Antrag auf Nutzungsänderung einer Garage zu einem Wohnraum im Baugebiet „Am Kindergarten zu entscheiden. Da die Garage unmittelbar an der Grenze zu einem gemeindlichen Grundstück steht, sollte die erforderliche Abstandsfläche von der Gemeinde übernommen werden. Derzeit befindet sich auf dem gemeindlichen Grundstück ein Regenrückhaltebecken. Von Seiten der Gemeinde wurde dieser Abstandsflächenübernahme nicht zugestimmt, da sich in Zukunft eine andere Nutzung auf dem Gemeindegrundstück ergeben könnte. Somit wurde auch das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung nicht erteilt.

Rechenschaftsbericht

Im nächsten TOP informierte Geschäftsstellenleiter Günter Stephan den Gemeinderat über den von der Kämmerei aufgestellten Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019. Der Gesamthaushalt wurde mit einem Ergebnis in Höhe von 10.833 Mio. Euro abgeschlossen. Anschließend berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Martin Meilinger ausführlich über die vor kurzem durchgeführte örtliche Rechnungsprüfung. Der Verwaltung bescheinigte er eine ausgezeichnete Arbeit und hob dabei die Fachkompetenz der Finanzabteilung hervor. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 konnte nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung festgestellt und Entlastung erteilt werden.

Bauleitplanung

Im Bereich des Bebauungsplanes „Mattinger Weg“ sollen entlang der Kirchmattinger Straße der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden. Hierzu wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Alle Stellungnahmen wurden eingehend zur Kenntnis genommen und konnten entsprechend abgewogen werden. Dabei wurde die Nutzbarmachung von Innenentwicklungsflächen durch den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern von Seiten der Regierung von Niederbayern ausdrücklich sehr begrüßt. Der Billigungsbeschluss konnte anschließend gefasst werden, so dass demnächst der Verfahrensschritt „öffentliche Auslegung“ durchgeführt werden kann. Im nächsten Tagesordnungspunkt wies Bürgermeister Alfons Neumeier das Gremium auf den Bebauungsplan „Pfingstberg III / Niederpiebinger Graben hin. Trotz vieler Nachfragen von Bauherren werden weiterhin keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Bei Bebauungsplänen handelt es sich grundsätzlich um eine gemeindliche Rechtsnorm in Form einer Satzung. Auch beim Verkauf der Grundstücke wurde in der Kaufurkunde ausdrücklich festgehalten, dass die Auflagen und Hinweise des B-Planes zu beachten sind.

Innenentwicklung

Ausführlich erläuterte der Bürgermeister dem Gremium die Grundsätze im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zu diesem Thema. Nach Ziff. 3.2 LEP sind als Ziel in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung). Bereits 2016 wurde von der Gemeinde der sogenannte „Vitalitätscheck“ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern erstellt. In dieser Datenbank wurden u.a. leerstehende Gebäude, von Leerstand in den Folgejahren bedrohte Gebäude und Bauflächen im Innenbereich ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Durch Gespräche mit Eigentümern dieser Grundstücke ergeben sich immer wieder Möglichkeiten, in denen der Gebäudebestand dann saniert, erweitert oder abgebrochen und neu bebaut wird. In diesem Zusammenhang wurde nach einer ausführlichen Diskussion auch die Änderung der gemeindlichen Stellplatzsatzung beschlossen. Da der Bedarf an kleinen Wohnungen (Singlehaushalte) zunimmt und für diese der Stellplatzbedarf geringer ist, wird mit entsprechenden Regelungen in der Satzung darauf reagiert. Wenn daher zukünftig in Wohnanlagen mit mindestens sechs Wohneinheiten mindestens die Hälfte der Wohnungen eine Wohnfläche von 60m² nicht überschreitet, errechnen sich keine zusätzlichen Besucherstellplätze mehr. Nach wie vor sind jedoch zwei Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich.

Dem Fischereiverein wurde, wie in den letzten Jahren auch, ein Zuschuss für die Pacht- und Fischbesatzkosten in Höhe von 1.000 Euro bewilligt. Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier den Gemeinderat über vhs-Kurse für Senioren zum Thema Digitalisierung, die Ende November und Anfang Dezember angeboten werden. Festgestellt wurde weiterhin, dass die geplante Bürgerversammlung in diesem Jahr Corona-bedingt aufgrund des Corona-Vorfalles in Salching mit entsprechenden Quarantänezahlen und der angespannten Pandemielage entfällt. Ebenso entfallen der Neujahrsempfang 2021 und der Bürgerball.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Auftragsvergabe für die Kanalsanierung eines Mischwasserkanals an der Brückenstraße mit einem Inliner beschlossen. Eine weitere Auftragsvergabe betraf die Abwicklung der Markterkundung im Rahmen des Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens. Hier werden vom beauftragten Planungsbüro die grundsätzlichen Voraussetzungen für dieses Förderverfahren ermittelt. Weiterhin wurde der Glasfaseranschluss für die Grundschule im Rahmen der Glasfaser/WLAN-Richtlinie nach Wertung der vorgelegten Angebote beauftragt.