Sanierung von Schmutzwasserpumpstationen
Hinweisschilder für Gewerbebetriebe – aus der Gemeinderatssitzung
Salching: (st) Am letzten Montag traf sich der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alfons Neumeier zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr. Neben Bauanträgen war u.a. über das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer sowie Spendengelder zu entscheiden. Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat auch wieder ausführlich über gemeindliche Belange.
Zunächst wurde dem Gemeinderat das Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Taginoweg zur Kenntnis gegeben. Dieses wurde der Gemeinde im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. In der Gemeinde sollen an den Hauptdurchfahrtsstraßen Hinweisschilder zu Gewerbebetrieben ermöglicht werden. Um einen Schilderwald zu verhindern, wurden vom Gemeinderat Voraussetzungen festgelegt, die entsprechend zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich sind die Schilder bei der Gemeinde zu beantragen. Es werden nur Betriebe, die von Endverbrauchern aufgesucht werden, mit einem Hinweisschild berücksichtigt. Die Aufstellung der Schilder wird dabei ausschließlich von der Gemeinde durchgeführt. Für Rückfragen steht den interessierten Betrieben die Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen zur Verfügung.
Für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15. März wird ein Erfrischungsgeld ausbezahlt. Die Höhe des Erfrischungsgeldes wurde vom Gemeinderat mit 60 Euro festgesetzt.
Spenden
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde das Gremium darüber informiert, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 7.503,70 Euro Spendengelder für gemeinnützige Zwecke erhalten hat. Hier wurde festgestellt, dass es sich nach der allgemeinen Verkehrsanschauung um sozialadäquate Zuwendungen handelt. Diese Zuwendungsliste wird mit dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Zugestimmt wurde auch der Übernahme des anteiligen Betriebskostendefizites im Kindergarten St. Johannes in Straubing-Ittling. Hier besuchte ein Kind aus der Gemeinde Salching die Kindertageseinrichtung, so dass der Betrag zu übernehmen war.
Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier den Gemeinderat über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Salching in die Aiterach. Dieser Antrag war erforderlich, da die bisherige Erlaubnis abgelaufen war. Beantragt wurde ein zukünftiger Anschlussgrad für 3.100 Einwohnergleichwerte. Hingewiesen wurde im Antrag auch auf eine mögliche Erweiterung des Belebungsbeckens. Hier wurde der innenliegende Teil des bestehenden Kombibeckens beim Bau des neuen Nachklärbeckens im Jahr 2015 außer Betrieb genommen. Dieser innenliegende Bereich kann bei Bedarf zu einem Belebungsbecken umgerüstet werden. Damit würden dann insgesamt 1.170 m³ Belebungsbeckenvolumen geschaffen. Dies würde eine Ausbaugröße von ca. 3.500 EW bedeuten.
Für die Regenwasserableitung in der Bachstraße werden derzeit die Planungen in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf erstellt. Nach Vorliegen der Planung wird diese dem Bauausschuss bzw. dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorgelegt. An den Schmutzwasserpumpstationen Piering und Außerhienthal werden je eine hydrostatische Füllstandmessanlage als Ersatz für die mittlerweile schadensanfälligen bisherigen Messeinrichtungen eingebaut. Am 11. Februar findet wieder eine Bürgersprechstunde des Sozial- und Kulturreferenten statt. Während dieses Termins werden auch archäologische Führungen im Bürgerhaus angeboten. Am 12. Februar findet im Bürger&KulturTreffpunkt ein Vortrag über Tagespflege, häusliche Pflege und Wohngemeinschaften statt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Auftrag für die Überarbeitung der gemeindlichen Webseite erteilt. Hier ist ein neues Content-Management-System einzuarbeiten. Der Bürgermeister wies auch darauf hin, dass demnächst die neue Gemeinde-App veröffentlicht wird. Die örtlichen Vereine werden darüber in den nächsten Tagen informiert, da auch Vereinsnachrichten und Beiträge in die App eingearbeitet werden können.