Anstieg der Starkregenereignisse

Als Folge von Klimaveränderungen wird von Experten künftig u. a. eine steigende Häufigkeit von Starkregenereignissen prognostiziert. Bereits in den vergangenen Jahren war ein Anstieg von ungewöhnlich hohen Niederschlägen innerhalb kurzer Zeit punktuell zu beobachten, auch bei uns in der Region. Wir stehen hier gemeinsam vor großen Herausforderungen. Schwerwiegende und kostenintensive Schäden, wie z. B. vollgelaufene Keller, weggespülte Straßen, zerstörte Infrastruktur bis hin zu Gefahr für Leib und Leben waren oft die Folge. Die extremen Niederschlagsmengen innerhalb kurzer Zeiträume überfordern oft die vorhandene Infrastruktur zur Abwasserbeseitigung. Eine ausreichende Dimensionierung des Kanalsystems ist ab gewissen Niederschlagsmengen technisch und finanziell nicht umsetzbar. Vonseiten der Gemeinde wird alles unternommen, um das Kanalsystem bezüglich Volumen und Technik auf dem notwendigen Stand zu halten.

Aber auch eigenverantwortliche Maßnahmen sind notwendig.

Fehlender Rückstauverschluss bei Starkregen?

Auszug aus der Entwässerungssatzung der Gemeinde Salching (EWS):

§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage

(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder
Anschlussnehmer selbst zu schützen.

Und so stellt sich im Schadensfall meist unerwartet die Frage der Haftung. Der Bundesgerichtshof urteilte folgendermaßen und unterstreicht damit, dass umfassender Rückstauschutz Privatsache ist und in der Verantwortung der Hausbesitzer, Bauherren oder Altbausanierer liegt: „Bei einem Rückstauschaden haftet die Gemeinde trotz unterdimensionierter Kanalisation nicht aus Amtshaftung oder aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis, wenn der Grundstückseigentümer entgegen der Entwässerungssatzung keine eigene Rückstausicherung eingebaut hat“.

Da es sich um technische Anlagen handelt, sind regelmäßige und sorgfältige Wartungsarbeiten unbedingt durchzuführen. Der Ausfall eines Rückstauverschlusses, aufgrund mangelhafter oder unterlassener Wartung, wird meist erst bei einem Rückstaufall erkannt. Zu spät, denn ein Schutz gegen Rückstau ist dann nicht mehr gegeben.