Gemeinderatssitzung vom 23.01.2023

Erhöhung von Aufwandsentschädigungen – Aitrachtal-Bus wird eingestellt

Am letzten Montag traf sich der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alfons Neumeier zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr. Neben Neuerlass und Aufhebung von Satzungen war u. a. über die Erhöhung von verschiedenen Aufwandsentschädigungen sowie die Einstellung der Aitrachtal-Buslinie zu entscheiden. Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat auch wieder ausführlich über gemeindliche Belange.

Zunächst musste der Gemeinderat über den Wartungsvertrag für die Wasserenthärtungsanlage im Bürgerhaus in Salching entscheiden. Diese wird an den günstigsten Anbieter vergeben.

Abschluss eines betriebsärztlichen Vertrages

Die betriebsärztliche Versorgung der Bediensteten der Gemeinde erfolgte bislang durch Fr. Dr. Oswald vom Landratsamt Straubing-Bogen. Diese ist nun Ende Oktober in den Ruhestand getreten. Zukünftig wird eine betriebsärztliche Versorgung durch das Landratssamt eher unwahrscheinlich sein, weshalb sich der Gemeinderat zu einer Betreuung durch das Klinikum St. Elisabeth entschied.

Neuerlass und Aufhebung von Satzungen

Im Prüfungsbericht zur Überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2013 bis 2019 wurde darauf hingewiesen, dass die bei der Gemeinde Salching vorhandene Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1992 nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Die Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt daher, die Satzung in Anlehnung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages neu zu erlassen.

Dementsprechend wurde die Mustersatzung im Hinblick auf die Gemeinde Salching überarbeitet. Auch wurde die Satzung über die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgaben für Kleineinleiter auf den aktuellen Stand gebracht. Beide Satzungen wurden vom Gemeinderat beschlossen und treten zum 01.03.2023 in Kraft. Ebenfalls von der Überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen wurde die Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung. Diese wurde vom Gremium nun rückwirkend zum 01.01.2018 aufgehoben.

Spenden

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde das Gremium darüber informiert, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2022 Spendengelder für gemeinnützige Zwecke angenommen hatte. Nach der allgemeinen Verkehrsanschauung handelt es sich dabei um sozialadäquate Zuwendungen. Die Zuwendungsliste wird mit dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Entschädigung für Schulweghelfer wird erhöht

Die Schulweghelfer der Gemeinde Salching erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von derzeit 8,50 Euro pro Stunde. Da diese bei Wind und Wetter, für die Sicherheit der Schulkinder im Straßenverkehr sorgen und die derzeitige Aufwandentschädigung nicht mehr zeitgemäß ist, beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung des Betrags auf 12,00 Euro pro Stunde.

Auch die Entschädigungen der Gerätewarte und Jugendwarte der Feuerwehrten Oberpiebing und Salching wurden angepasst.

Gemeindebus „Aitrachtal-Linie“ wird eingestellt

Die Gemeinden Aiterhofen, Salching und Leiblfing haben sich im Jahre 2021 dazu entschlossen eine zusätzliche Nahverkehrsline anzubieten. Die Aitrachtal-Buslinie startete im September 2021. Da das Angebot kaum angenommen wird und nicht im Verhältnis zu den Kosten steht, beschloss der Gemeinderat die Einstellung der Aitrachtal-Buslinie.

Veranstaltungen der Gemeinde

Beim nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit der Durchführung gemeindlicher Veranstaltungen. Hier wurde ein einvernehmliches Vorgehen beschlossen.

ILE Gäuboden

Im März 2012 haben sich die Gemeinden Aiterhofen, Feldkirchen, Irlbach, Leiblfing, Oberschneiding, Salching und Straßkirchen zur ILE Gäuboden in Form einer besonderen Arbeitsgemeinschaft nach Art. 5 KommZG zusammengeschlossen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft war bestimmte Aufgaben zu zentralisieren. Um die festgelegten Handlungsfelder künftig rechtssicher abwickeln zu können (Finanzierung, Vergaben, Vertragsabschlüsse usw.) ist die Findung einer entsprechenden Rechtsform zu empfehlen. Für die ILE Gäuboden scheint hier die Rechtsform des Zweckverbandes als am sinnvollsten. Eine entsprechende Satzung hierzu wurde von den Geschäftsstelleiter der ILE ausgearbeitet. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt sowie die vorgelegte Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes ILE Gäuboden ausreichend zur Kenntnis und stimmte der Gründung des Zweckverbands zu.

Kreisstraße SR23

Den Gemeinderat beschäftigte auch erneut mit der möglichen Herabstufung der Kreisstraße SR23 (Kirchstraße) zu einer Ortsstraße. Hierbei soll das Verfahren zur Umstufung angestoßen werden.

Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Neumeier unter Anderem darüber, dass die FFW Oberpiebing für die aktive Wehr, insbesondere für Brotzeiten, gekühlte Getränke usw. nach Einsätzen oder Übungen einzelne Küchenteile beschaffen möchte. Da die FFW Oberpiebing auch eine starke Jugendgruppe hat übernimmt die Gemeinde hierfür Kosten i.H.v. 700 Euro bis 1.000 Euro.

Ebenfalls wurde der Gemeinderat darüber unterrichtet, dass für das Baugebiet SalObp mittlerweile der Entwurf des B-Plans ausgearbeitet wurde. Die Bekanntmachung zur Ersten Auslegung erfolgt am 06.02.2023. Der Auslegungszeitraum ist vom 14.02. bis 17.03.2023. Die Beschlüsse zu den Stellungnahmen sollen in der Sitzung am 27.03.2023 gefasst werden.