Gemeinderatssitzung vom 16.09.2019

Sitzungssaal

Friedhofsgebühren sind neu zu kalkulieren

Hinweis auf ILE-Gäubodenlauf 2019 – aus der Gemeinderatssitzung

Salching: (st) Bürgermeister Alfons Neumeier konnte zur Gemeinderatssitzung am letzten Montag wieder einige interessierte Bürger begrüßen. Zu beschließen war unter anderem über Bauanträge, Straßenwidmungen und Zuschussanträgen. Weiterhin wurde das Gremium vom Ersten Bürgermeister über verschiedene Veranstaltungstermine ausführlich informiert.

Zunächst wurde der Gemeinderat über die Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht oder auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet wurden. Dies waren der Neubau eines Einfamilienwohnhauses am Schlehenweg, der Neubau eines Wohnhauses ebenfalls am Schlehenweg und der Anbau eines WC´s mit Bad und Überdachung des Freiwohnsitzes am bestehenden Wohnhaus an der Landshuterstraße. Für die Errichtung von Werbeanlagen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei/Cafe an der Stadtfeldstraße war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Hier ist eine von drei Werbeanalgen größer als im Bebauungsplan vorgesehen geplant. Für diese Ströer Plakatwand mit einer Ansichtsfläche von 10,84 m² mit dem Standort im unmittelbaren Bereich des Marktgebäudes konnte nach eingehender Kenntnisnahme der Befreiung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Von einem Gemeindebürger wurde ein Antrag auf Erlass einer Satzung zur Abstandsflächenregelung nach Artikel 6 Absatz 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gestellt. Gemäß der BayBO bemisst sich die Abstandsflächen für Gebäude grundsätzlich nach der Wandhöhe. Diese könnte mit einer entsprechenden Satzung verringert werden. Da für Einzelhausbebauungen im Regelfall bereits Sonderregelungen mit halber Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter gelten, war sich der Gemeinderat einig, dass hier im ländlichen Bereich kein Handlungsbedarf besteht.

Straßenwidmungen

Im neuen Baugebiet „Am Pfingstberg III / Niederpiebinger Graben“ sind die entsprechenden Erschließungsstraßen bereits hergestellt und sind nun gemäß dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz zu widmen. Unter Widmung ist eine Allgemeinverfügung zu verstehen, durch die eine Straßen die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhält. Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbaubehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet (Gemeingebrauch) und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. Für den Ulmenweg und den Schlehenweg wurde diese Widmung mit der entsprechenden Straßenlänge entsprechende beschlossen. Auch im Baugebiet „Stadtfeld I“ ist die Erschließungsstraße mit der Bezeichnung „Stadtfeldstraße“ mittlerweile fertiggestellt und vermessen, so dass der Widmung zugestimmt werden konnte.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde unmissverständlich auf die Notwendigkeit einer Neukalkulation der Friedhofsgebühren hingewiesen. Diese waren zuletzt im Jahr 2005 angepasst worden. Nach ersten Ergebnissen der Neukalkulation ist mit einer deutlichen Erhöhung zu rechnen. Zunächst sind jedoch noch verschiedene Detailfragen zu klären, die auch in Zusammenhang mit den zwischenzeitlich realisierten Investitionen stehen. Insgesamt soll ein Lösungsmodell mit einem annehmbaren Kostendeckungsgrad realisiert werden. Derzeit betragen die Grabgebühren für ein Doppelgrab 12,50 Euro pro Jahr. Dem Gemeinderat wird die Neukalkulation demnächst zur Entscheidung vorgelegt. Hingewiesen wurde bereits darauf, dass der Kalkulationszeitraum zukünftig mit vier Jahren einzuhalten ist.

Zuschussanträge

Der Fischereiverein Salching beantragte wieder einen Pachtzuschuss für das Jahr 2019 und begründete diesen Antrag mit den erheblichen Kosten für die hohen Pacht- und Fischbesatzkosten, die der Verein zu bewältigen hat. Hier wurde wieder ein Pachtzuschuss in Höhe von 1.000 Euro bewilligt. Die Hubertusschützen Oberpiebing beantragten ebenfalls einen Zuschuss für die Anschaffung eines Luftgewehres für die Jugendarbeit. Der Verein hat seit kurzem wieder eine aktive Jugendgruppe mit derzeit zwölf Jugendlichen. Hier ist geplant, zumindest eine Jugendgruppe als aktive Schützen beim Schützengau Straubing-Bogen zum sportlichen Wettkampfschießen anzumelden. Mit der Begründung der Jugendarbeit wurde hier ein Zuschuss in Höhe von 700 Euro beschlossen.

ILE-Gäubodenlauf 2019

Beschlossen wurde weiterhin, dass im Ortsteil Oberpiebing der Versammlungsraum im Bürger&KulturTreffpunkt von Parteien und politischen Gruppierungen für Informationsveranstaltungen zur Kommunalwahl 2020 genutzt werden kann. Voraussetzung ist u.a., dass sich diese Gruppierung in der Gemeinde Salching für die Kommunalwahl aufstellen lässt. Zum Schluss des öffentlichen Teils der Sitzung wies Bürgermeister Alfons Neumeier noch auf den 2. ILE-Gäubodenlauf am 3. Oktober hin. Hier sollten sich die interessierten Läufer umgehend noch anmelden. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann noch dem Abschluss eines Wartungsvertrages für die Brunnenanlage am Reichenederhof sowie einem Technikraumüberlassungsvertrag mit dem Breitbandanbieter R-KOM für einen Kellerraum in der Grundschule zugestimmt.