Gemeinderatssitzung vom 19.06.2019

Sitzungssaal

Haushalt 2019 einstimmig beschlossen

Satzungsbeschluss für Bebauungsplan „Stadtfeld I“

Salching: (st) Der umfangreichste Tagesordnungspunkt bei der Sitzung des Gemeinderates am letzten Mittwoch unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alfons Neumeier war die Haushaltsberatung mit Beschluss der Haushaltssatzung 2019 sowie des Haushaltsplanes mit allen Anlagen. Weiterhin waren Bauanträge, das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan „Stadtfeld I“ und der Antrag auf Bildung eines Bauausschusses abzuarbeiten.

Bürgermeister Alfons Neumeier betonte in seiner Einführung zum Haushalt 2019, dass wieder ein aktiver, lebendiger Haushalt zusammengestellt wurde, diesmal in einem grünen Ordner. Diese Farbe, so der Bürgermeister folge der Roten aus 2017 und der Orangen aus 2018. Die Ampelfarben haben nach seinen Worten System. Der rote Einband, sozusagen als roter Faden bezeichnete vor zwei Jahren die Situation Stopp – nachdenken, die orange Farbe die Situation Vorsicht – haushalten und heuer bezeichnet die grüne Farbe dass die Strategie der letzten Jahre aufgegangen ist. In den letzten Jahren wurden entscheidende und kostenaufwändige Vorhaben begonnen. Im neuen Haushalt 2019 werden diese Maßnahmen zu Ende geführt und keine Neuen in die Wege geleitet. Insofern wurden alle finanzintensiven Maßnahmen bereits im Gemeinderat positiv beschlussgefasst. Bei den meisten Maßnahmen handelt es sich jedoch um Fördermaßnahmen, die erst nach Fertigstellung abgerechnet werden können. Daher ist im Haushalt ´19 eine Kreditaufnahme zur Zwischenfinanzierung voraussichtlich unabdingbar. Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von 12,2 Mio. Euro, davon fällt jeweils die Hälfte auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt.

Kämmerer Andreas Wanninger stellte dann den Haushalt umfassend in allen Einzelheiten vor. In seiner Präsentation wurde ein Überblick über die Entwicklung der Finanzen, den wichtigsten Einnahme- und Ausgabeposten, dem Schuldendienst und die Entwicklung der freien Finanzspanne, die die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde aufzeigt, gegeben. Die Einnahmen im Einzelplan 9 (Allgemeinde Finanzwirtschaft) betragen 4,6 Mio. Euro. Dies sind vor allem die Einnahmen an Grundsteuern, Gewerbesteuer und der Beteiligungsbetrag an der Einkommenssteuer.

Investitionen 2019

Mit den noch abzuwickelnden Maßnahmen bzw. den noch schlusszurechnenden Vorhaben sind Im Haushalt 2019 entsprechende Beträge berücksichtigt: Für die Anschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Salching sind heuer 105.000 Euro vorgesehen. Die Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft für den barrierefreien Um- und Ausbau der Geschäftsstelle beträgt 410.000 Euro. Für die offene Ganztagsschule in Salching, den Bürger&KulturTreffpunkt in Oberpiebing, den kulturhistorischen Schaugarten und den Innenhof am Bürgerhaus Salching sind noch 1,6 Mio. Euro abzurechnen. Für die Grundschule ist ein Glasfaseranschluss im Rahmen des digitalen Förderprogramms herzustellen. Schlussabzurechnen sind das Wohnbaugebiet Pfingstberg III / Niederpiebinger Graben und die Straßenbaukosten für das Gewerbegebiet Stadtfeld I. Für Straßen- und Kanalsanierungen sind ebenfalls Beträge berücksichtigt, um diese Infrastruktureinrichtungen entsprechend instand halten zu können. Auch Grundstücksankäufe, um der Gemeinde zukünftige Handlungsspielräume zu eröffnen, sind berücksichtigt. Für die Abwicklung des geplanten Haushalts ist in diesem Jahr eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio Euro erforderlich.

Nachdem der Gemeinderat sein Einverständnis für den Haushaltsentwurf bekundete, stimmte er dem Haushaltsentwurf, den Anlagen mit Stellenplan und der mittelfristigen Finanzplanung, die den Zeitraum bis 2022 beinhaltet, zu. Bürgermeister Alfons Neumeier dankte dem Gremium für den einstimmig gefassten Beschluss und das damit verbundene Vertrauen sowie der Verwaltung, insbesondere der Kämmerei, die dieses Zahlenwerk bestens vorbereitet hat. Er wies aber auch wiederholt auf einen umsichtigen Umgang mit Ausgaben auch in den nächsten Jahren hin, um der Gemeinde in Zukunft eine ausreichende Handlungsfähigkeit zu sichern. Die Schuldenfreiheit mit kurzfristiger bzw. mittelfristiger Unterbrechung ist das oberste Ziel der Gemeinde.

Bauanträge

Die Gemeinde wurde von Anliegern darüber informiert, dass an einem Grundstück im Baugebiet „Alte Mühle“ entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes ein ca. 1,8 m hoher Zaun errichtet wurde. Ein entsprechender Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes wurde daraufhin eingereicht. In einer ausführlichen Diskussion wurde der Sachverhalt eingehend beleuchtet. Von Seiten der Verwaltung wurde dabei auf mögliche Folgefälle in anderen Baugebieten hingewiesen. Die Entscheidung wurde zunächst vertagt. Dem Bau eines Kartoffelkistenkühllagers in Aufham mit erforderlicher Verlegung von Feldwegen wurde zugestimmt. Zur Kenntnis genommen wurde der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses am Schlehenweg, der im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurde.

Bebauungsplan Stadtfeld

In den Bebauungsplan „Stadtfeld I“ waren noch naturschutzfachliche Belange einzuarbeiten. Aus diesem Grund wurde eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Da hier weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden, konnte der erforderliche Satzungsbeschluss gefasst werden.

Bauausschuss

Auf Antrag aus den Reihen des Gemeinderates in der Mai-Sitzung wurde dem Gemeinderat nun der Tagesordnungspunkt „Antrag auf Bildung eines Bauausschusses“ vorgelegt. Nach einer eingehenden Diskussion über das Für und Wieder wurde mehrheitlich die Einführung dieses Ausschusses festgelegt. Die weiteren Formalitäten sind jedoch noch festzulegen. Bekanntgegeben wurde dem Gremium noch die Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets „Aiterach“ vom 16. April. Die Festsetzung dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.